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DATENSCHUTZ - §13TMG (IfB-PHW)
Gemäß § 13 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) hat der Anbieter eines Teledienstes seine Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, den Nutzer zu unterrichten welche personenbezogenen Daten es erhebt oder verwendet.
Die Pädagogische Hochschule Weingarten legt größten Wert auf die Sicherheit der Daten der Nutzer und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unterliegt den Bestimmungen der derzeit geltenden Gesetze und der EU-Datenschutz-Richtlinie. Als personenbezogene Daten werden gemäß § 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person bezeichnet.
Persönliche Verhältnisse: Zum Beispiel - Name, Anschrift, E-Mail -Adresse, Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Beruf, Gesundheitsdaten, Religion usw. Sachliche Verhältnisse: Zum Beispiel-Einkommen, finanzielle Situation, Eigentum usw.